Werden Sie unser Kunde und testen Sie uns
Die Website hmtsolution.ch ist ein Service der:
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge, auch wenn sie erst nachträglich und/oder mündlich der HMT Solution erteilt wurden.
Umfang und Ausführung des Auftrages
Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung wird der Inhalt des Auftrages durch Übung und Geschäftsgebrauch bestimmt.
Die mit dem Auftrag verbundene Vollmacht ermächtigt die HMT Solution insbesondere:
sämtliche Handlungen vorzunehmen, die mit dem erteilten Auftrag in Zusammenhang stehen
Vergleiche abzuschliessen
Geld einzuziehen und dafür rechtsgültig zu quittieren
Alle Handlungen vorzunehmen, selbst wenn das Gesetz dafür eine Spezialvollmacht verlangt
Die Vollmacht gilt auch gegenüber Banken sowie sämtlichen Behörden, mit denen die HMT Solution zur Erfüllung der Aufträge Kontakt aufnehmen muss. Sie ist berechtigt, in sämtliche Akten Einsicht zu nehmen und Auskünfte einzuholen. Die HMT Solution ist berechtigt, zur Erfüllung des erteilten Auftrages die Dienste von Dritten in Anspruch zu nehmen oder diesen mit ausdrücklichem Einverständnis mit dem Auftrage zu substituieren. Die HMT Solution ist im Rahmen des erteilten Auftrages befugt, all diejenigen Schritte einzuleiten, die sie zur Erfüllung des Auftrages als geeignet erachten.
Pflichten der HMT Solution
Die HMT Solution verpflichtet sich, den Auftrag nach den Grundsätzen der Ausübung des Berufsstandes auszuführen. Sie verpflichtet sich, über die dabei gemachten Wahrnehmungen gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Von der Schweigepflicht ausgenommen sind Fälle, in denen sie der Auftraggeber ausdrücklich von der Schweigepflicht entbindet, in denen sie nach Gesetz zur Aussage verpflichtet ist oder wenn es die Wahrung ihrer Rechte erfordert
Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat der HMT Solution ohne besondere Aufforderung alle für die Ausübung des Auftrages notwendigen Akten und Informationen zur Verfügung zu stellen. Er gibt ihr ferner jederzeit und rechtzeitig Kenntnis von sämtlichen Vorgängen und Umständen, die für den Auftrag eine Rolle spielen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der HMT Solution auf Verlangen hin angemessene Kostenvorschüsse für ihre Arbeiten zu entrichten.
Kündigung
Das Auftragsverhältnis kann von beiden Parteien jederzeit wiederrufen oder gekündigt werden. Ein Wiederruf resp. Kündigung bedarf der schriftlichen Form. Die HMT Solution erstellt darauffolgend eine Endabrechnung über die bereits geleisteten Aufwendungen abzüglich Akontozahlungen oder anderweitig erhaltene Entschädigungen.
Entschädigung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die HMT Solution nach der geltenden Honorarordnung zu entschädigen. Die Forderung wird mit der Rechnungsstellung fällig und ist wo nicht anders geregelt, ohne Skontoabzug innert 30 Tagen netto zu begleichen. Die HMT Solution ist berechtigt, einkassiertes Geld mit ihren Forderungen zu verrechnen. Als Produktberatendes Unternehmen kommen der HMT Solution Entschädigungen der Gesellschaften zu, welche der Kunde dieser für seine Betreuung zugesteht. Stellt die HMT Solution für Ihre Dienstleistungen Rechnung, so werden diesen die eingehenden Vergütungen der Gesellschaften gutgeschrieben.
Zahlungsverzug
Wird die dem Auftraggeber zugestellte Rechnung nicht fristgerecht beglichen, so behält sich die HMT Solution bei der Ausstellung der ersten Mahnung einen Zuschlag von mindestens CHF 20, bei der zweiten Mahnung einen Zuschlag von mindestens CHF 50 und ab Betreibungseinleitung das Einverlangen sämtlicher zusätzlich anfallender Aufwendungen ausdrücklich vor. Bei Rechnungsbeträgen unter CHF 500 kann die HMT Solution bereits beim Zustellen von Zahlungserinnerungen einen Zuschlag von CHF 20erheben.
Rechtliche Grundlagen
Sämtliche in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gesondert geregelten Angelegenheiten unterliegen dem Schweizerischen Obligationenrecht, dem Versicherungsaufsichtsgesetz, dem kollektiven Anlagegesetz oder anderweitigen den jeweiligen Auftragsumfang betreffende Schweizerische Gesetzesgrundlagen.
Gerichtsstand
Für allfällige aus dem Vollmacht- und Auftragsverhältnis sich ergebende Streitigkeiten erwählt der Auftraggeber ungeachtet seines Wohnsitzes, resp. Geschäftsdomizils, den
Gerichtsstand Liestal, Basel-Landschaft
unter Ausschluss des Friedensrichters und unterwirft sich den dort geltenden Gesetzen und Usanzen. Die HMT Solution hat indessen das Recht, den Auftraggeber beim zuständigen Gericht am Ort des Wohnsitzes, resp. Geschäftsdomizils des Auftraggebers zu belangen.
Mai 2020
Maklerinformationspflicht gemäss Art.45 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz)
Das Vorgehen
Unsere Lösungen berücksichtigen die Wünsche und Bedürfnisse unserer Kundschaft, sowie die gemeinsam erarbeitete Finanzstrategie. Daraus wird anschliessend dasjenige Produkt unserer Partner (gemäss Liste) ausgewählt, welches auf Ihre individuellen Bedürfnisse den besten Kosten – Nutzeneffekt erzielt. Sollte die Lösung einer Gesellschaft hinzugezogen werden, welche nicht auf der Liste aufgeführt ist, oder keine Entschädigung an die HMT Solution leistet, so erfolgt die Beratung ausschliesslich über unsere Honorarnote.
Wie stehen wir zu unseren Partnern
Die HMT Solution steht als Makler in vermittelnder Funktion zu den angebotenen Gesellschaften. Somit leitet die HMT Solution die aufgenommenen Anträge an die gewählte Gesellschaft weiter und diese entscheidet frei über die Annahme oder Ablehnung des beantragten Geschäfts. Die durch den Antrag beginnende Vertragsbeziehung (Rechte und Pflichten) entsteht ausnahmslos zwischen der Kundschaft und der gewählten Gesellschaft. Somit erhalten ausschliesslich die Bestimmungen des Vertragspartners in Anlehnung an die Gesetze und Verordnungen ihre Gültigkeit. Die Fragen des Versicherers sind vollständig und wahrheitsgetreu zu beantworten. Bei Vertragsabschluss verschwiegene oder unrichtig mitgeteilte Angaben bieten dem Versicherer im Schadenfalle die Möglichkeit von seiner Leistungspflicht zurückzutreten, wenn die verschwiegene oder unrichtig mitgeteilte Tatsache den Eintritt oder den Umfang des Schadenereignisses beeinflusst hat.
Haftung
Die HMT Solution haftet für Schäden, welche aufgrund von Nachlässigkeiten, Fehlern oder unrichtigen Auskünften während der Beratung im Zusammenhang mit dem durch die HMT Solution vermittelten Geschäft entstanden sind. Die HMT Solution übernimmt jedoch keine Schäden, unabhängig von der jeweiligen Schadensursache, sofern die übliche Sorgfalt angewendet wurde.
Datenschutz
Die Daten der Kundschaft werden zur Unterstützung und zur laufenden Betreuung bei der HMT Solution vertraulich behandelt, sicher aufbewahrt und ausschliesslich für die Betreuung der Kundschaft verwendet. Sie werden mit den folgenden Ausnahmen nicht an Aussenstehende weitergegeben: Wenn diese zur Abschätzung des Risikos, Überprüfung der Anträge, zur Vertragserstellung oder zur Qualitätssicherung benötigt werden, kann die HMT Solution ohne weitere Einwilligung der Kundschaft weitere Informationen einholen bzw. die bekannten Daten an involvierte Partner weiterleiten oder diese den gesetzlich ermächtigten Kontrollorganen und amtlichen Stellen zugänglich machen
Qualität
Produktepartner